Brandschutztüren

Artikel vom 14. März 2019
Teile und Elemente

Brandschutztüren können aus Stahl, Aluminium oder Holz bestehen. Um die funktionalen Aspekte mit einem transparenten Design zu verbinden, werden oftmals großflächig verglaste Türelemente eingesetzt. Gerade in Flur- oder Durchgangsbereichen kommen Aluminium- oder Stahl-Rohrrahmenelemente zum Einsatz – Türen mit schmalen Profilen und einer großen Glasfläche – die T30, T60, T90, Schall- oder Rauchschutz- sowie Sicherheitsanforderungen erfüllen können. Diese Funktionen werden jedoch nur wirksam gewährleistet, wenn das Rohrrahmenelement fachgerecht montiert wurde. Türblatt und Wand werden prinzipiell durch die Zarge miteinander verbunden, bei Rohrrahmenelementen spricht man von einem Rahmen. Ein- und zwei-flügelige T30-, T60- und T90-Rohrrahmenelemente sowie F30-, F60- und F90-Festverglasungen des Herstellers Hörmann können beispielsweise in Mauerwerk, Porenbeton, Ständerwerk und Beton mittels Anker-, Anschweiß-, Anschraub- oder Dübelmontage eingesetzt werden. Entscheidend für den Halt der Zarge in der Wand sind Anzahl und Position der Ankerpunkte sowie die sach- und fachgerechte Ausführung der Montage. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) schreibt die Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben und Dübeln vor, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Weiterhin muss die Bauanschlussfuge, der Hohlraum zwischen Wand und Rahmen, mit zugelassenem Material der Baustoffklasse A1 ausgefüllt werden. Werden die Aluminium-Rohrrahmenelemente nicht nur für den Feuer-, sondern auch für den Rauchschutz eingesetzt, muss zusätzlich eine einseitige dauerelastische Abdichtung zwischen Türrahmen und Wand erfolgen. Um seine Partner bei der Montage von Türen zu unterstützen und auf potenzielle Fehler hinzuweisen, führt Hörmann Seminare und Schulungen im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Hörmann Akademie durch.

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