Brandschutz beim Dunstabzug

Artikel vom 19. Oktober 2021
Küche

In Wohnungen und Häusern bis 400 qm Fläche sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz von Luftkanälen für Dunstabzugssysteme bei herkömmlicher Verlegung notwendig. Das hat Küchentechnikspezialist Naber nach eigenen Angaben mit einem Rechtsgutachten klären lassen.

Kunststoffkanäle »Compair flow«

Damit sind normal entflammbare Kunststoffkanäle (zertifiziert nach DIN 4102-B2) für die allermeisten Anwendungen zulässig. Demnach ist bei der Beurteilung der brandschutzrechtlichen Eignung nicht das Produkt, sondern sein Einsatzgebiet ausschlaggebend. Die Standardgröße dieser Nutzungseinheiten wird in den Landesbauordnungen mit maximal 400 qm festgelegt. Wird ein Lüftungskanal innerhalb einer solchen Einheit verlegt oder führt direkt durch eine Außenwand ins Freie, empfiehlt der Hersteller die Kunststoffkanäle »Compair flow«. Diese müssen auch keine nicht brennbaren Verkleidungen haben, müssen selbst nicht aus nicht brennbaren Materialien bestehen und nicht unbedingt direkt aus der Küche ins Freie führen. Erst wenn die Abluftleitung durch Trennwände oder Brandschutzwände in andere brandschutzrechtliche Nutzungseinheiten oder in vertikalen Lüftungsschächte geführt wird, greifen Anforderungen an die Nichtbrennbarkeit. Für solche Einsatzbereiche bietet Naber das nicht brennbare Metallkanalsystem »Compair Steel flow« an. Dieses verfügt über die gleichen, passgenauen Abmessungen und hat die gleiche lüftungstechnische Performance wie die Kunststoffvariante. »Compair Steel flow« eignet sich zudem auch für die druckfeste Verlegung im Fußbodenaufbau, freihängend als gestalterisches Element im Loftambiente oder für Projekte im Ausland mit abweichenden Anforderungen. Hervorgehoben wird, dass Naber für die Küchenzubehörbranche ein umfangreiches Produktprogramm zur Verfügung stellt.

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