Nischentüren
Elemente und Teile aus Holz, Kunststoff und Metall
Ob bei Museen, Hotels, Verwaltungsgebäuden oder Banken – je früher der Brandschutz in die Planung des Gebäudes einbezogen wird, umso besser lässt sich der architektonische Entwurf umsetzen und es lassen sich aufwändige Nachrüstungen vermeiden. Optimal ist das Sicherheitskonzept dann, wenn es der Gebäudenutzer im Alltag gar nicht wahrnimmt. Die Trennung der Brandabschnitte erfolgt jedoch oft über Flure oder Zwischenräume mit engen Platzverhältnissen. Gerade in diesen Bereichen bieten sich die Schörghuber-Nischentüren als gestalterische und funktionale Lösung an: Im geöffneten Zustand liegen sie bündig und somit platzsparend in der Wand. Damit lassen sie sich nahezu unsichtbar in die Raumgestaltung integrieren, gewähren die maximale Durchgangsbreite eines Flures und sorgen für gute Lichtverhältnisse. Nischentüren können wahlweise 1- oder 2-flügelig mit verschiedenen Funktionen wie T30- oder T90-Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz bis Rw,P = 37 dB oder Einbruchhemmung in der Widerstandsklasse RC 2 ausgeführt werden. Im Brandfall schließen Nischentüren mit T30- oder T90-Funktion automatisch, um die verschiedenen Gebäudeteile voneinander abzutrennen. Neben dem Einsatz als brand- und rauchschutztechnische Raumtrennung können Nischentüren etwa in Verwaltungs- und Bildungsbauten, Museen oder Hotels auch dazu dienen, um beispielsweise Schulungs- und Konferenzräume je nach individueller Nutzung zu separieren oder zusammenzuschließen. Sondergrößen und -ausführungen wie beispielsweise XXL-Superformat-Nischentüren mit integrierter Schlupftür ermöglichen ein vielfältiges Anwendungsspektrum. Einflügelige Nischentüren können bis zu 1,5 m Breite und 3 m Höhe ausgeführt werden, zweiflügelig können sie bis 3 m breit und 3 m hoch sein. Die für die Nischentür nötige Wandnische muss in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt werden; das Mauerwerk oder die Leichtbauwand ist im Bereich des Türelements dünner bzw. wird ausgespart.