Teilnahme junger Unternehmen an der »interzum« wird gefördert

Artikel vom 13. Februar 2023
Messen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert auch in diesem Jahr die Teilnahme junger Unternehmen an der »interzum«, die vom 9. bis 12. Mai 2023 in Köln stattfindet. Gefördert wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen, auf denen neue Marktteilnehmer ihre Produkte und Lösungen vorstellen können.

Bild: Koelnmesse

Bild: Koelnmesse

Als Weltleitmesse für den Möbelzuliefererbereich und Interior Design ist die »interzum« auch für junge Unternehmen eine geeignete Plattform, um der Branche ihre Neuentwicklungen in Produkt- und Verfahrenstechnik sowie bei Servicelösungen zu zeigen. Diese Einschätzung teilt auch das BMWK und hat die Veranstaltung daher wieder in das Portfolio der förderfähigen Messen aufgenommen. Auswahlkriterien sind dabei neben einer vorliegenden FKM-Prüfung (Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen) die Internationalität sowohl in der Präsentation als auch auf Besucherseite.

Mit dem Programm verfolgt das BMWK das Ziel, den Innovationsstandort Deutschland sowie den Export innovativer Produkten und Verfahren zu stärken. Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzungen des BMWK, übernimmt das Ministerium bis zu 60 % der Standkosten, die Obergrenze der förderfähigen Summe je Unternehmen liegt bei 7500 Euro.

Den Antrag auf Förderung gibt es auf der Website der »interzum« oder auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wo auch alle weiteren Voraussetzungen zur Förderung der Messebeteiligung zu finden sind.

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