UVV-Abnahmen

Artikel vom 2. Dezember 2021
Umwelt-, Brand- und Arbeitsschutzausrüstungen

Das Anbringen der Sicherheitsplakette dokumentiert, dass die Arbeitsmittel ordnungsgemäß gemäß UVV funktionieren (Bild: Eurotech).

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), seit 2014 offiziell als DGUV-Vorschriften bezeichnet, stellen in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine verbindliche Pflicht für Unternehmen und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Demnach sind auch Betreiber von Leichtüberkranungen und Hebegeräten verpflichtet, eigenverantwortlich für die turnusgerechte Überprüfung dieser Arbeitsmittel durch einen Sachkundigen zu sorgen. Eurotech, Spezialist für Vakuum-Hebe- und -Transporttechnik, bietet jetzt auch Komplettleistungen rund um die UVV-Abnahme von Leichtüberkranungen und Hebegeräten an. Zu diesen Leistungen gehört die Abnahme von Hebegeräten nach DIN EN 13155 sowie von Leichtüberkranungen bis max. 1000 kg nach DGUV 52 (BGVD 6) aller Hersteller.

Komplettleistung aus einer Hand

Mit der Abnahme, die einmal jährlich vor Ort beim Kunden oder am Stammsitz in Geislingen vorgenommen wird, hat das Unternehmen zudem Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel sowie Optimierung und Problemlösung im Angebot. Betreiber können so Hebegeräte und Krane sicher und mit geltendem Versicherungsschutz weiterbetreiben. Alle Leistungen erfolgen aus einer Hand, erfahrene Spezialisten prüfen die Arbeitsmittel auf Basis aller geltenden Vorschriften und weisen die UVV-Abnahme mit Prüfprotokoll nach. Kleinere Reparaturen werden sofort durchgeführt. Durch eine angebrachte Sicherheitsplakette wird kenntlich gemacht, dass die Arbeitsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Betreiber verlängern mit den regelmäßigen UVV-Abnahmen nicht nur die Lebensdauer der Anlagen, sie schützen sich auch vor ungeplanten, kostenintensiven Stillständen, erhöhen die Betriebssicherheit und vermeiden anlagenbedingte Unfälle.

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